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 Allgemeine Fragen zur integrierten Versorgung
marc.spiegel Offline

IV-Beginner

Beiträge: 2

25.11.2007 20:53
Haftung im Rahmen eines IV - Vertrages Zitat · antworten

Liebe Forummitglieder,
liebe Gäste,

mir wurde in der Vergangenheit von einer Hamburger Krankenkasse mitgeteilt, dass ein IV - Vertrag nicht von einer Privatperson initiiert werden sollte, da diese für Abweichungen der Teilnehmer von festgelegten IV - Inhalten und Vorgehensweisen haften würde.

Stattdessen sei es erforderlich, dass eine Managementfirma (möglichst mit beschränkter Haftung) den jeweiligen IV - Vertrag mit den Krankenkassen abschließt.

Gibt es eine generelle Regelung zu Haftungsfragen in IV - Verträgen?
Kann mir jemand zwei oder drei Firmen nennen, die sich auf den Abschluss von IV - Verträgen spezialisiert hat und bereits gute Erfahrungen sammeln konnte?

admin Offline

Administrator

Beiträge: 13


25.11.2007 22:46
#2 RE: Haftung im Rahmen eines IV - Vertrages Zitat · antworten

Das ist in der Tat so. Eine Managementfirma sollte auf jeden Fall gegründet oder sich einer Managemetfirma bedient werden.

Die erste Anlaufadresse hierfür ist sicherlich die Firma sananet GmbH in Lübeck (Tel 0451 4008300). Diese hat einen der ersten IV Verträge in Deutschland abgeschlossen und ist bundesweit in diesem Thema aktiv.

Auch der DGIV Landesverband Nord bedient sich ihrer Dienste bei Problemen.

Gruss Admin

BayernStar Offline

IV-Beginner

Beiträge: 1


25.11.2007 23:08
#3 RE: Haftung im Rahmen eines IV - Vertrages Zitat · antworten

Die Haftung wird in solchen Verträgen grundsätzlich von Managementfirmen übernommen. Ohne diese wird keine Kasse einen Vertrag abschließen.

Die Firma sananet aus Lübeck kann ich ebenfalls nur empfehlen. WIr haben sehr gute Erfahrungen mit denen gemacht. Unser Ansprechpartner war Herr Greiff.

Gruss BayernStar

fampev Offline

Administrator

Beiträge: 108


25.11.2007 23:35
#4 RE: Haftung im Rahmen eines IV - Vertrages Zitat · antworten
ZITAT:

"Die einzelnen Vertragspartner können gegenüber dem Kostenträger einzeln, aber auch zu zusammengeschlossenen Organisationsformen auftreten. Grundsätzlich stehen alle zulässigen Rechts- und Gesellschaftsformen, demnach Personengesellschaft, privatrechtliche Körperschaften, GmbH, GbR oder Aktiengesellschaft zur Verfügung. Dabei unterliegt der Abschluss eines Vertrages zur integrierten Versorgung grundsätzlich der Vertragsfreiheit. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder auf Teilnahme an einem bestehenden Vertrag besteht nicht."

Natürlich ist eine Gesellschaft wie eine GmbH ein interessanterer Partner als eine einzelne Person, so dass die obigen AUssagen zutreffen. Herrn Greiff kenne ich persönlich und habe mir ebenfalls durch seine Firma in einem IV Projekt helfen lassen.

Dr. Hertel Offline

IV-Beginner

Beiträge: 8

26.11.2007 07:01
#5 RE: Haftung im Rahmen eines IV - Vertrages Zitat · antworten

Ohne Managementgesellschaft macht das ganze keinen Sinn, da das Risiko für den einzelnen zu groß ist.
Dr. Hertel

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