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 IV und Psychiatrie
Anke Offline

IV-Beginner

Beiträge: 5


26.10.2007 17:16
IV-Vertrag seelische Gesundheit Zitat · antworten
Hier gibt es einen Vertrag:

Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Aachen (UKA), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) haben in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten und sechs Krankenkassen (federführend auf Kassenseite AOK Rheinland) auf Grundlage des Rahmenkonzeptes Integrierte Versorgung der DGPPN das erste lokale Modellprojekt Integrierte Versorgung Depression Aachen am 03.02.2006 ins Leben gerufen. Seit Oktober 2007 ist das Netzwerk um die Diagnose der Schizophrenen Psychosen erweitert worden und trägt nun den Namen Integrierte Versorgung Seelische Gesundheit. Wesentliches Ziel ist die Verbesserung der Qualität und ökonomischen Effizienz der Behandlung von psychisch kranken Patienten durch niedergelassene Haus- und Nervenärzte sowie durch die Mitarbeiter des Universitätsklinikums und anderer psychiatrischen Fachkliniken. Neben der Einführung von Qualitätsstandards für Diagnostik und Therapie sollen vor allem institutsübergreifende Behandlungspfade dazu beitragen, die häufig bestehenden Lücken an den Schnittstellen zwischen den ambulanten Behandlern und Institutionen zu schließen. Spezielle Angebote für Patienten und ihre Angehörigen, darunter eine 24 Std. erreichbare Hotline am Klinikum, optimieren die Behandlung.

Vorteile für Patienten

* Alle Behandlungsprozesse, insbesondere von der ambulanten zur stationären Behandlung sind aufeinander abgestimmt.
* Sie und Ihre Angehörigen erhalten umfassende Aufklärung, Beratung und Schulung über die Erkrankung.
* Die optimale Behandlungsqualität steht an erster Stelle. Alle Behandler haben
sich hohen Qualitätsstandards verpflichtet.
* Sie werden von Anfang an an der Durchführung der Behandlung beteiligt.
* Der Behandlungsablauf wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten garantiert einen kontinuierlichen und umfassenden Informationsaustausch.

Vorteile für teilnehmende Ärzte

* Verbesserung der Berufszufriedenheit und fachlichen Sicherheit durch leitlinienorientierte Behandlungskonzepte, Fortbildungen und Qualitätszirkel
* Kürzere und effektivere Kommunikations- und Informationswege durch netzwerkgestützte Dokumentation
* Reduzierung organisatorischer Belastungen durch koordinierte Abläufe innerhalb des Netzwerks
* Bessere Abstimmung von Zuständigkeiten
* Zusätzliche Vergütung zu den EBM-Leistungen
Anke Offline

IV-Beginner

Beiträge: 5


26.10.2007 17:29
#2 RE: IV-Vertrag seelsche Gesundheit Zitat · antworten

Hier ein weiterer Bericht:

Integrierte Versorgung Depression: Gemeinsam für den Patienten


In einem Rahmenkonzept – vorgestellt beim Jahreskongress der Psychiater und Nervenärzte – wird den Hausärzten eine zentrale Rolle zugewiesen.

Doppelt so viele Teilnehmer wie noch im vergangenen Jahr besuchten Ende November den Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) in Berlin. Wenngleich das Hauptaugenmerk der rund 4 000 Besucher wie jedes Jahr auf den aktuellen Entwicklungen im Bereich psychischer Erkrankungen lag, galt das Interesse jedoch noch einem weiteren Thema: der Integrierten Versorgung (IV). Schon beim letzten Jahreskongress der DGPPN reifte die Erkenntnis, dass aufgrund der hohen Zahl depressiver Menschen, die regelmäßig ihren Hausarzt aufsuchen, eine bessere Vernetzung von Allgemeinärzten, Fachärzten und Kliniken notwendig sei.
Fünf Prozent der Bevölkerung leiden an einer Depression
Der Negativtrend bei Depressionen setzte sich fort: Depressionen seien weltweit das größte gesundheitspolitische Problem, erläuterte DGPPN-Präsident Prof. Dr. med. Mathias Berger. In Deutschland litten zurzeit etwa fünf Prozent der Bevölkerung unter dieser Erkrankung; mindestens drei Millionen seien behandlungsbedürftig. Dabei habe sich die Versorgung mit Antidepressiva in den letzten zehn Jahren sogar verdreifacht, ergänzte Prof. Dr. med. Jürgen Fritze, gesundheitspolitischer Sprecher der Fachgesellschaft. Die DGPPN stellte in diesem Jahr erstmals ein Konzept zur Integrierten Versorgung vor, auf dessen Grundlage lokale Integrationsnetze wesentlich leichter konzipiert und Vertragsabschlüsse schneller geschlossen werden sollen: die Rahmenkonzeption Integrierte Versorgung Depression, die neben einer Reihe von Fachgesellschaften* auch der Deutsche Hausärzteverband e.V. erstellt hat. Bislang betreffen lediglich fünf von 175 nach § 140 d
SGB V abgeschlossenen IV-Verträgen psychische Erkrankungen.
In der Rahmenkonzeption ist als Ziel definiert, Patienten schneller in das alltägliche Leben zu reintegrieren, lange stationäre Aufenthalte zu verhindern, Behandlungskosten zu reduzieren und die Ergebnisse der Behandlung zu verbessern. Nur diejenigen Patienten sollen sich in einen IV-Vertrag einschreiben können, bei denen eine depressive
Erkrankung nach ICD-10 diagnostiziert wurde und die dazu bereit sind, sich ausschließlich von Mitgliedern des IV-Netzes behandeln zu lassen. Die Leistungserbringer – also die teilnehmenden Haus-, niedergelassenen Fach- und Krankenhausärzte – müssen sich dem Konzept zufolge zu einer leitlinienorientierten Behandlung verpflichten, an Qualitätssicherungsmaßnahmen und Fortbildungen teilnehmen und die Dokumentationsvereinbarungen einhalten. In welchen Fällen der Hausarzt einen depressiven Patienten medikamentös behandeln soll, wann er ihn an einen Facharzt für Psychiatrie überweist oder dieser ihm wiederum eine stationäre Behandlung nahe legt, wird in dem IV-Konzept detailliert festgelegt:
- Leidet der Patient unter einer leichten bis mittelschweren Depression, sollte er entweder unter der Obhut des Hausarztes spezielle Medikamente einnehmen oder in eine psychotherapeutische Behandlung überwiesen werden.
- Sind die depressiven Störungen stärker, ist ihr Verlauf chronisch oder liegen eine psychiatrische Komorbidität oder komplizierende Faktoren vor, sollte der Patient von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie behandelt werden.
- Ist die Depression schwer und chronisch, schlagen die Fachgesellschaften neben einer fachärztlichen Pharmakotherapie zusätzlich eine Psychotherapie vor.
- Der Patient sollte nur dann in ein Krankenhaus eingewiesen werden, wenn ein akuter Notfall vorliegt (zum Beispiel ein Selbstmordversuch), der Patient sich gegenüber der bisherigen evidenzbasierten ambulanten Therapie resistent zeigt oder die Gefahr einer (weiteren) Chronifizierung besteht.
Größere Berufszufriedenheit und bessere Compliance
Obwohl die derzeitige Schnittstellendefinition im Konzept unter den anwesenden Psychiatern und Psychotherapeuten umstritten war – einige kritisierten die Aufwertung der Hausärzte –, stand für Dr. med. Dr. phil. Martin Härter vom Universitätsklinikum Freiburg der Nutzen des Konzepts außer Frage: „Die Berufszufriedenheit aller Beteiligten wird größer sein, sie können sich besser mit anderen Leistungserbringern abstimmen, und die Compliance der Patienten ist höher“, so Härter, der neben DGPPN-Präsident Berger maßgeblich an der Rahmenkonzeption Depression beteiligt gewesen ist. Auch für die teilnehmenden Patienten sei der Nutzen groß, weil ihnen eine höhere fachliche Qualität zugesichert werden könne, die Behandlung schneller erfolge und sie aktiver in den Behandlungsprozess einbezogen würden. Bevor man jedoch auf der Grundlage des derzeitigen Konzepts Organisations- und Vertragsformen für die Region erarbeite, würden einzelne IV-Verträge zunächst auf lokaler Ebene getestet, betonte Berger.

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