In einigen Verträgen ist die Verbesserung der Versorgungsqualität zwingend vorgeschrieben. Der Patient soll mit den bestmöglichen Produkten und der bestmöglichen Therapie versorgt werden. Dazu werden die finanziellen Ressourcen bereit gestellt. Sollte allerdings ein Budget für die Versorgung mit bestimmten Mitteln vereinbart sein und dieses Budget nicht ausreichen, kann es zur schlechteren Versorgung kommen, da die Mittel nicht reichen.
Grundsätzlich soll aber die integrierte Versorgung eine Verbesserung der Versorgungsqualität erreichen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass es zu einer besseren Versorgungsqualität führt. Der Patient hat den größtmöglich Nutzen, besonders wenn die Protagonisten, den Vertrag evaluieren und die Ergebnisqualität nicht aus den Augen verlieren.