diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Wir werden aber über die weitere Entwicklung auch hier im Forum berichten.
Die DGIV wird auch im kommenden Frühjahr wieder zu dieser Problematik einen hochkarätigen Workshop in Hamburg anbieten. (Siehe unter Workshops und Vorträge.)
Dieses Thema wurde auch auf zwei Konferenzen der letzten Zeit (BMC und MCC) erörtert. Dort äußerten die Vertreter der Krankenkassen und die Vertreter des BMGS (Dr. Orlowski und Dr. Degener-Hencke) die Überzeugung, dass eine Ausschreibung nicht erforderlich sei (Hinweis auf § 69 SGB V, der ausdrücke, dass die Leistungen des vierten Kapitels des SGB V (incl. § 140) "ausschließlich" diesen Regelungen unterliege und außerdem hätte der Gesetzgeber eine Ausschreibungspflicht dafür gerade nicht vorgesehen, sonst hätte er entsprechend anderen definierten Leistungen im SGB V, wie der Beteiligung der Apotheken in der IV auch ausdrücklich eine Ausschreibungspflicht vorgesehen). Da EU-Recht Landesrecht aber breche, versprachen die Vertreter des BMGS eine nochmalige Prüfung.