die Versorgung der Betroffenen innerhalb eines IV ist zeitlich begrenzt, die Anforderungen an die Teilnehmer ist oft sehr hoch,
z.B. die Qualifikation von Ärzten und Pflegenden.
Dazu kommt, dass es keinen Standard IV gibt, sondern mit den Kassen individuell verhandelt wird.
Was geschieht mit den Betroffenen bei denen die Wunden nicht im vorgegebenen Zeitraum abheilen, wer bezahlt die Differentialdiagnostik und Behandlung, wenn kein Ulcus cruri v.,m, a. oder DFS vorliegt? usw., usw..
Ich denke, dass die IV noch weit davon entfernt sind Regelleistung zu werden.
Derzeit sind sie allerdings eine adäquate Möglichkeit eine betroffenenorientierte Versorgung sicherzustellen, (zumindest für die die in einer GKV sind mit denen es einen IV gibt.
Leider muss ich Falk recht geben. In einigen Verträgen werden Patienten mit bestimmten erschwerenden Begleiterkrankungen nicht aufgenommen. Beispiel: Wundversorgung allein ist ok, aber Wundversorgung und Alkoholkrankheit sind ein Ausschlußkriterium.
Im IV Vertrag sollten alle mit einer bestimmten Grunddiagnose behandelt werden können, unabhängig von Nebendiagnosen, da sie im normalen Gesundheitssystem ja ebenfalls versorgt werden. Ein Ausschluß solcher Patientengruppen, würde immer zu Lasten anderer Anbieter im Gesundheitswesen führen, wie z. B. den Hausärzten.