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 IV und Wundtherapie
fampev Offline

Administrator

Beiträge: 108


31.08.2011 07:42
Heilkundeübertragungsrichtlinie Zitat · antworten

Die Heilkundeübertragungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses regelt auch den Bereich der Wundversorgung. Hier werden klare Vorgaben für die Qualifikation entsprechender Pflegekräfte gemacht.

Diese gehen weit über die 4-8 Tage Kurse, der gängigen Fortbildungen hinaus und werden meines Erachtens lediglich von der DGfW Fortbildung erfüllt, die zur Zeit auch an der S3 Richtlinie zur Lokaltherapie chronischer Wunden schreibt.

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