Die Heilkundeübertragungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses regelt auch den Bereich der Wundversorgung. Hier werden klare Vorgaben für die Qualifikation entsprechender Pflegekräfte gemacht.
Diese gehen weit über die 4-8 Tage Kurse, der gängigen Fortbildungen hinaus und werden meines Erachtens lediglich von der DGfW Fortbildung erfüllt, die zur Zeit auch an der S3 Richtlinie zur Lokaltherapie chronischer Wunden schreibt.