Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben die Einrichtung einer gemeinsamen Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des § 140 d SGB V vereinbart. Mit der Einrichtung und dem Betrieb der Registrierungsstelle wurde die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH beauftragt.
Aufgabe der Registrierungsstelle ist die Erfassung der Meldungen der Krankenkassen über abgeschlossene Verträge zur Integrierten Versorgung nach § 140a SGB V und die Erteilung von Auskünften über abgeschlossene Verträge an Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen.
Die Registrierungsstelle gibt keine allgemeinen Auskünfte zur integrierten Versorgung oder zum Stand der Umsetzung des § 140a SGB V. Bitte wenden Sie sich an die Vertragspartner, wenn Sie Informationen zur integrierten Versorgung wünschen.
Wenn Sie einen Vertrag zur integrierten Versorgung nach § 140a SGB V anstreben oder als Leistungserbringer einem Vertrag beitreten möchten, wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Krankenkassen in Ihrer Region. http://www.bqs-register140d.de/